Unsere Dienstleistungen
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Unsere Dienstleistungen
Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen. Er hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss.
“ (§ 242 [1-3] HGB)
Auf Basis der von Ihnen oder uns angefertigten Buchhaltung, erstellt unsere Kanzlei Ihren Jahresabschluss unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften für Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften.
Die Ausübung steuerlicher Wahlrechte erfolgt stets in Absprache mit Ihnen. Wir geben Ihnen verständliche und umsetzbare Hinweise, die Ihnen weiterhelfen. Gemeinsam besprechen wir, wie wir Ihre Steuerbelastung optimieren können und schöpfen die gesetzlichen Möglichkeiten aus.
Selbstbuchende Mandate
mit eigenen Buchhaltungssystemen oder mit von uns zur Verfügung gestellten Programmen.
Mandate ohne eigenes Buchführungssystem.
„Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.“ (§ 238 [1] HGB)
Die Buchführung ist somit die sachlich geordnete und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsfälle eines Unternehmens aufgrund von Belegen. Die Buchführung, auch Finanz- oder Geschäftsbuchhaltung genannt, liefert die Zahlen für die übrigen Zweige des Rechnungswesens: Kosten- und Leistungsrechnung, Statistik und Planung.
Die Lohnbuchhaltung befasst sich mit der betrieblichen Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Zusätzlich obliegt ihr regelmäßig die Pflege von Personalstammdaten, die Führung der Jahreslohnkonten, die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse (DEÜV-Meldungen, Krankenkassen-Beitragsnachweise und die Lohnsteueranmeldung) sowie die Erstellung von DTA-Dateien und Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung. Außerdem befasst sie sich in kleineren Unternehmen häufig auch mit der Erstellung von Arbeitsverträgen.
Unsere Mitarbeiter erstellen die Lohnabrechnungen für Ihre Angestellten.
Es werden Lohnkonten geführt und die Lohnsteuervoranmeldungen für das Finanzamt erstellt. Zudem werden Meldungen an Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaften bearbeitet.
Unsere Lohnexperten sind neben dem Lohnsteuerrecht auch mit den ständigen Änderungen im Sozialversicherungsrecht vertraut.
Unsere Dienstleistungen
Die eingehenden Steuerbescheide werden im Nachgang zur Steuererklärung von uns auf ihre Richtigkeit überprüft.
Falls nötig werden wir Ihre Rechte in einem Rechtsbehelfs- oder Finanzgerichtsverfahren geltend machen.