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Unsere Dienstleistungen

    • Jahresabschlüsse mit Gewinn- und Verlustrechnung für sämtliche Rechtsformen nach Handels- und Steuerrecht
  • Erstellung Anhang soweit erforderlich
  • Erstellung der Anlagenbuchführung
  • Jahresabschlüsse mit Erläuterungsbericht
  • Jahresabschluss mit und ohne Plausibilitätsprüfung
  • Jahresabschluss für die Offenlegung
  • Eröffnungs-, Zwischen- und Aufgabebilanzen

Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen. Er hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss.
“ (§ 242 [1-3] HGB)

Auf Basis der von Ihnen oder uns angefertigten Buchhaltung, erstellt unsere Kanzlei Ihren Jahresabschluss unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften für Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften.

 

Die Ausübung steuerlicher Wahlrechte erfolgt stets in Absprache mit Ihnen. Wir geben Ihnen verständliche und umsetzbare Hinweise, die Ihnen weiterhelfen. Gemeinsam besprechen wir, wie wir Ihre Steuerbelastung optimieren können und schöpfen die gesetzlichen Möglichkeiten aus.

Kontakt

0 44 74 – 93 93 740
Was wir Ihnen bieten:

Selbstbuchende Mandate
mit eigenen Buchhaltungssystemen oder mit von uns zur Verfügung gestellten Programmen.

  • Einrichtung Ihrer Buchhaltung, Konten, Kontenrahmen, Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), Liquiditätsrechnung, Kostenrechnung, Controlling, Kennzahlen
  • turnusmäßige oder stichprobenweise Überprüfung der Buchhaltung und der Auswertungen
  • Entwicklung qualifizierter betriebswirtschaftlicher Auswertungen
  • Beratung und Betreuung zu schwierigen Sonderfragen, z.B.
    + Auslandssachverhalte
    + § 13b UStG, die sog. „Umkehr der Steuerschuldnerschaft“
  • Beratung und Betreuung bei Betriebsprüfungen oder Umsatzsteuersonderprüfungen durch das Finanzamt

Mandate ohne eigenes Buchführungssystem.

  • Kontierung, Erfassung und Verarbeitung der laufenden Buchführung
  • Erstellung von aussagekräftigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen, wie z.B.
    + kurzfristige Erfolgsrechnungen
    + kurzfristige Erfolgsrechnungen mit Vorjahresvergleich
    + kurzfristige Erfolgsrechnungen mit Planzahlenvergleich
    + Bewegungsbilanzen mit Mittelherkunft und Mittelverwendung
  • Branchenvergleiche, bundesweit oder regional
  • Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer- Voranmeldungen an das Finanzamt
  • Organisation des Belegwesens
  • Überwachung und Vornahme Ihres Zahlungsverkehrs
  • Täglicher Abhol- und Bringservice innerhalb Cloppenburg

„Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.“ (§ 238 [1] HGB)

 

Die Buchführung ist somit die sachlich geordnete und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsfälle eines Unternehmens aufgrund von Belegen. Die Buchführung, auch Finanz- oder Geschäftsbuchhaltung genannt, liefert die Zahlen für die übrigen Zweige des Rechnungswesens: Kosten- und Leistungsrechnung, Statistik und Planung.

Kontakt

0 44 74 – 93 93 740

Die Lohnbuchhaltung befasst sich mit der betrieblichen Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Zusätzlich obliegt ihr regelmäßig die Pflege von Personalstammdaten, die Führung der Jahreslohnkonten, die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse (DEÜV-Meldungen, Krankenkassen-Beitragsnachweise und die Lohnsteueranmeldung) sowie die Erstellung von DTA-Dateien und Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung. Außerdem befasst sie sich in kleineren Unternehmen häufig auch mit der Erstellung von Arbeitsverträgen.

Unsere Mitarbeiter erstellen die Lohnabrechnungen für Ihre Angestellten.

 

Es werden Lohnkonten geführt und die Lohnsteuervoranmeldungen für das Finanzamt erstellt. Zudem werden Meldungen an Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaften bearbeitet.

 

Unsere Lohnexperten sind neben dem Lohnsteuerrecht auch mit den ständigen Änderungen im Sozialversicherungsrecht vertraut.

Unsere Dienstleistungen

  • Erstellen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich An- und Abmeldungen
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Beitragsnachweise
  • Vorab- Berechnungen
  • Beratung und Betreuung bei Finanzamts-, Sozialversicherungs-, Arbeitsamts- und Berufsgenossenschaftsprüfungen
  • Beratung zu Einzelfragen, z.B.
    + Steuerfreie Lohnzuwendungen
    + Geringfügig Beschäftigte (Minijobs)

  • Tarifservice, gleich ob Handel, Handwerk, Industrie oder Dienstleistung
  • Elektronische Übermittlung von Lohn- und Gehaltsdaten an die Institutionen
    + Finanzamt
    + Krankenkassen
    + Berufsgenossenschaften
    + Bundesagentur für Arbeit
    + Rentenversicherungsträger (LVA, BfA)

Hierzu gehören z.B:

  • Einkommensteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Erbschaftssteuer-/ Schenkungssteuererklärung

Die eingehenden Steuerbescheide werden im Nachgang zur Steuererklärung von uns auf ihre Richtigkeit überprüft.

 

Falls nötig werden wir Ihre Rechte in einem Rechtsbehelfs- oder Finanzgerichtsverfahren geltend machen.

Kontakt

0 44 74 – 93 93 740

Unsere Stärke ist unsere Qualifikation

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Jürgen Espelage

Steuerberater

Einsteinstraße 13
49681 Garrel
T: 0 44 74 – 93 93 740
WhatsApp: 0 176 – 22 217 538
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